Kommissionsbedingungen

Die abgegebene Ware muss in einem einwandfreiem & gereinigtem Zustand sein, sowie 100% Originalware (der/die Kommittent/-in versichert bei Abgabe, dass es sich weder um Fälschungen, noch um Plagiate handelt!). Er haftet für jegliche zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus deren Verkauf ergeben könnten.

Die Dauer der Verkaufszeit liegt in der Regel bei 2 Monaten. Eine Verlängerung kann vereinbart werden. Nach Ablauf der Frist is die nicht verkaufte Ware abzuholen. Bitte dafür einen Termin vereinbaren! 14 Tage nach der Frist gilt die nicht abgeholte Ware als gespendet. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch resultiert daraus nicht. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt automatisch nach 6 Monaten.

Entweder werden die Verkaufspreise in gemeinsamer Absprache oder von BROKE festgelegt. Der Erlös wird prozentual in 60% (BROKE) und 40% (Kommitent/-in) aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Verkauf der Ware.

Die Kommissionsware ist nur während der vereinbarten Zeit und ausschließlich gegen Einbruch, Feuer- und Wasserschäden versichert und auch nur dann, wenn die original Kaufquittung des Artikels noch vorhanden ist.
Eine weitergehende Haftung seitens BROKE, insbesondere für Beschädigungen, Beschmutzungen, oder Abhandenkommen der Ware wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.